Teileabmessungen

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Teileabmessungen

Zwei Hauptabmessungen > 300 mm

Zwei Hauptabmessungen > 300 mm beschreibt die Abmessungen eines Bauteiles bzw. einer Baugruppe, durch die die äußere Geometrie im Wesentlichen bestimmt ist.

Erläuterung

Sind z. B. Länge und Breite eines Bauteiles jeweils > 300 mm, die Höhe (Stärke) jedoch nur 10 mm, dann gelten Länge und Breite als Hauptabmessungen. Sie beeinflussen bei einer Dimension > 300 mm entscheidend das Handling beim Fügevorgang. Üblicherweise werden solche Teile als sperrig bezeichnet.

Eine Hauptabmessung > 800 mm

Eine Hauptabmessung > 800 mm beschreibt ein Bauteil bzw. eine Baugruppe, bei dem / der mindestens ein Maß > 800 mm ist.

Erläuterung

Bauteile bzw. Baugruppen, bei denen eine Dimension > 800 mm ist, sind durch ein besonders aufwändiges Teilehandling gekennzeichnet.

Hinweis:

Hat ein Bauteil die Maße > 300 × 300 mm und ist eine Abmessung > 800 mm, dann wird nur die Montage-Erschwernis "eine Hauptabmessung > 800 mm" bewertet.